H2Online&Marketing, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen / München (nachfolgend „H2O“ genannt) und der Kunde vereinbaren die nachfolgenden Regelungen für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing Leistungen („Vertrag“):
1.1. Für die Erbringung von Leistungen, insbesondere Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Keyword Advertising, Online Media Planing, Affiliate Marketing, IT-Dienstleistungen und andere Dienstleistungen („Online Marketing bzw. Marketing Leistungen“), die H2O aufgrund der jeweiligen Beauftragung des Kunden („Einzelvertrag“) erbringt, gelten die Regelungen des Einzelvertrages und dieses Vertrages. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages dem Vertrag vor. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die der Kunde in seiner Bestellung oder auf die er in anderer Weise hinweist, werden hiermit zurückgewiesen.
1.2. Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Alle Geschäftsbedingungen werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart.
1.3. Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Kunde erkennt an, daß die in diesen AGB enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und daß eigene AGB des Auftraggebers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn im Angebot des Auftraggebers oder sonstigen Schriftstücken des Auftraggebers auf sie Bezug genommen wird.
1.5. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Geschäftssitz der Agentur zuständigen Gerichte örtlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nicht Vollkaufmann oder ein ausschließlicher Gerichtszustand zu begründen ist.
1.6. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers ist der Sitz der Agentur.
1.7. Auf Auftragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit für den Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
2.1 H2O wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag erbringen. H2O ist berechtigt, zur Erfüllung der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen, nach freiem Ermessen Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen.
2.2 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Kunden und H2O im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind; ansonsten sind alle Termine und Fristen unverbindlich.
2.3 H2O wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze durchführen.
2.4 Ist eine Suchmaschinenoptimierung vereinbarter Teil der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen, so meldet H2O Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. H2O gewährleistet nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form von den Suchdiensten aufgenommen werden und auf Dauer aufgenommen bleiben.
2.5 H2O ist nicht dafür verantwortlich, dass Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Soweit für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing Leistungen bestimmte Service Levels (z.B. hinsichtlich Verfügbarkeit, Erreichbarkeit etc.) vereinbart werden sollen, erfolgt dies im Einzelvertrag.
Soweit die Parteien im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt haben, sichert der Kunde H2O für die Vertragslaufzeit bzw. für die Zeit, in der H2O die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erbringt, Exklusivität zu, d.h. der Kunde wird kein anderes Unternehmen mit der Erbringung ähnlicher Leistungen beauftragen und diese Leistungen auch nicht selbst durchführen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um H2O in die Lage zu versetzen, die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen durchführen zu können. Insbesondere wird der Kunde H2O fristgerecht, kostenfrei und uneingeschränkt sämtliche projektrelevanten Informationen zur Verfügung stellen, wie bspw. Keywords, Weiterleitungs-URL´s, Tracking-Ident-Nummer, URL, Templates, Werbemittel, No-Go Liste (wie unten definiert) usw.
4.2 Sehen die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen die Erstellung einer Key Word Liste für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising vor, wird der Kunde H2O eine Aufstellung mit Begriffen liefern, die für die Key Word Liste nicht genutzt werden dürfen („No-Go-Liste“). H2O ist dafür verantwortlich, dass diese Begriffe für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising nicht verwendet werden. Der Kunde hat die Pflicht, die von H2O erstellte Key Word Liste zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde ist in jedem Falle verantwortlich und haftbar, dass H2O die Begriffe, die nicht auf der No-Go-Liste stehen, marken- und wettbewerbsrechtlich nutzen kann, es sei denn H2O hat die marken- oder wettbewerbswidrige Nutzung erkannt oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen müssen; im Zweifelsfall hat der Kunde auf eigene Rechnung entsprechende Nutzungsrechte bei Schutzrechtsinhabern zu besorgen.
4.3 Die Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und H2O. Ist der Kunde mit der Arbeitsweise und Erbringung der Leistungen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies H2O unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Arbeitsweise und Leistungserbringung als vertragsgemäß. Soweit Online Marketing bzw. Marketing Leistungen vom Kunden freigegeben werden müssen, oder eine gesetzliche oder vereinbarte Pflicht zur Abnahme besteht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme sobald die Leistungen im wesentlichen vertragsgemäß erbracht worden sind. Soweit die Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Ablieferung der Leistung erklärt wird, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen.
4.4 Soweit durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht die jeweilige Online Marketing Leistung nicht erbracht werden kann oder der Kunde nach Aufforderung durch H2O die Mitwirkungspflicht nicht erbringt, kann H2O unter Einhaltung der Frist gemäß Ziffer 13 vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Einzelvertrag für die Zukunft kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch von H2O auf Ersatz von Mehraufwendungen infolge des Ausbleibens der Mitwirkungspflicht bleibt unberührt.
4.5 Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Fragen der Zusammenarbeit benennen.
Im Wesentlichen soll der Kontakt der Parteien über die Ansprechpartner erfolgen.
5.1 H2O verpflichtet sich, Weisungen und Änderungsverlangen des Kunden bei der Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist. Etwaige daraus entstehende Mehraufwendungen bei H2O hat der Kunde zu tragen.
5.2 Soweit vom Kunden gewünschte Änderungen Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge
(Vergütung, Fristen, Abnahmemodalitäten) haben, wird H2O dies dem Kunden anzeigen. Möchte der
Kunde die Änderung trotzdem durchführen, haben sich die Parteien über die vorzunehmenden Änderungen schriftlich zu einigen. Solange eine solche Einigung nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und -inhalt.
6.1 Die Vergütung für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erfolgt wie im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart. Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, sind alle Nebenkosten in der Vergütung inbegriffen und es entstehen keine weiteren Kosten. Alle im Einzelvertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Den Parteien ist bewusst, dass H2O für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing Leistungen Agenturvergütungen bezieht und diese behalten darf. H2O kann dem Kunden deshalb eine entsprechend günstige Vergütung anbieten. Sollten aber diese Agenturvergütungen Dritter künftig nicht mehr bezahlt oder vermindert werden, so hat dies direkte Auswirkungen auf das Gesamtvergütungskonzept von H2O, da H2O dann auf den jeweiligen Einzelvertrag Mindereinnahmen erleidet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass H2O dann zum Ausgleich solcher Mindereinnahmen die Preise, die gegenüber dem Kunden durch H2O erhoben werden, entsprechend anpasst. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Einzelvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung von der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
6.3 Soweit einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist, kann H2O erbrachte Leistungen monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat in
Rechnung stellen.
6.4 Die Rechnungsstellung bezüglich von H2O beauftragter Drittleistungen (wie beispielsweise für kostenpflichtige Suchdienst-Einträge) erfolgt nach Bestellung der Drittleistungen. H2O behält sich vor, die Auslagen für Drittleistungen im Voraus zu verlangen.
6.5 Solange der Kunde fällige Zahlungen nicht zum Ausgleich bringt, ist H2O nicht verpflichtet, in Ausführungen der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen zugunsten des Kunden von Dritten bezogene oder in Auftrag gegebene Leistungen zu bezahlen. H2O haftet nicht für Schäden die daraus resultieren, dass Dritte aufgrund ausbleibender Zahlungen Leistungen nicht erbringen, zurückhalten oder einstellen.
6.6 Soweit H2O zur Abrechnung von Online Marketing bzw. Marketing Leistungen auf Informationen (über die Anzahl der Orders, Clicks etc.) des Kunden angewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Informationen entsprechend den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitabständen an H2O zu übermitteln.
6.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Abrechnungsinformationen gem. Ziffer 6.6 einem von H2O beauftragten Wirtschaftsprüfer jederzeit zugänglich zu machen und zur Überprüfung offenzulegen. Sollte der Wirtschaftsprüfer im Vergleich zu den vom Kunden übermittelten Informationen eine Abweichung von mehr als 5 % zum Nachteil von H2O feststellen, übernimmt der Kunde die Kosten des Wirtschaftsprüfers. Ansonsten trägt H2O diese Kosten.
6.8 Soweit Abweichungen zwischen den Abrechnungsinformationen und der tatsächlich gezahlten Vergütung festgestellt werden, bezahlt der Kunde den noch ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen unverzüglich an H2O.
6.9. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
6.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz sowie angefallene Mehrkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung weiterer Aufträge kann bis zur Bezahlung zurückgestellt bzw. von einer Vorschußzahlung abhängig gemacht werden.
6.11. Bei Bereitstellung ungewöhnlich besonderer Materialien, sonstiger Aufwendungen (oder hoher Papiermengen) oder Vorleistungen kann hierfür Vorauskasse verlangt werden.
6.12. Zur administrativen Erleichterung seines Rechnungs-, Mahn- und gesamten Buchhaltungswesen wird sich H2O eines Dienstleisters bzw. einer entsprechenden Bankverbindung behelfen. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Kunde mit der Übernahme des Forderungsmanagement, sonstigen Bonitätsprüfungen und der Abwicklung des Rechnungswesen durch den Dienstleister bzw. die Bankverbindung einverstanden.
7.1 Soweit an den von H2O erbrachten Leistungen bzw. Arbeitsergebnissen Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Patenrechte, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte oder sonstige Schutzrechte („Schutzrechte“) entstehen und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gewährt H2O dem Kunden mit Abschluss des Einzelvertrages und im übrigen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, soweit rechtlich zulässig, das einfache, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare, sowie für den Vertragszweck und auf die jeweilige Laufzeit des Einzelvertrages beschränkte Nutzungsrecht an diesen Schutzrechten. Eine Übertragung oder exklusive Nutzungsrechtseinräumung am Schutzrecht ist ausgeschlossen, es sei denn die Parteien haben dies ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart.
7.2 Vorgenannte Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für die jeweilige Leistung vom Kunden an H2O zu zahlenden Vergütung.
7.3 Soweit nicht anders im Einzelvertrag bestimmt, ist H2O Hersteller sämtlicher Daten, die im Rahmen der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erstellt oder genutzt werden.
7.4. Alle im Rahmen der Werbungsentwicklung entstandenen Urheber-, Warenzeichen- und/ oder
Geschmacksmusterrechte verbleiben auch nach der Präsentation der Konzepte bei der Agentur, wenn
die Agentur nicht mit der Werbungsdurchführung beauftragt wird. Konzepte und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
7.5. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der
Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei der Agentur.
7.6. Die weitere Nutzung der Werbeidee, der Werbekonzeption oder der Werbeart für andere als im
Einzelvertrag vorgesehene Zwecke und im Rahmen anderer Werbeaktionen durch den Auftraggeber ist
ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
8.1. Bei Einkauf von Stockmaterial aus Bilddatenbanken liegt die Unterlizenz der erworbenen Dateien bei H2O und wird nicht an den Kunden übertragen. H2O weist daraus hin, dass das für den Kunden eingesetzte Bild-, Video-, Tonmaterial ausschließlich von H2O für das jeweilige Kundenprojekt verwendet werden darf. Der Kunde erklärt sich bereit bei einer Übertragung von Bild-, Video-, Tonmaterial die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenbank (z.B. Fotolia LLC) zu berücksichtigen und spricht bei Verstößen gegen die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenbank (z.B. Fotolia LLC) H2O von jeglicher Haftung frei.
8.2. Das für das jeweilige Projekt eingesetzte Bild-, Video-, Tonmaterial darf nur für das entsprechende Projekt genutzt werden und geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bilderportale muss das Bildmaterial gelöscht werden. Der Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung von H2O oder den jeweiligen Datenbanken
8.2.1. jede weitere Nutzung des Bild-, Video-, Tonmaterials mit sofortiger Wirkung einzustellen,
8.2.2. das Werk unbrauchbar zu machen oder nach Aufforderung das Bild-, Video-, Tonmaterial an H2O zurückzugeben,
8.2.3. das Bild-, Video-, Tonmaterial von seinem Besitz, Computer- und Speichersystemen (elektronisch oder physisch) zu entfernen.
8.3. Bei Projekten in Zusammenarbeit bzw. unter der Verwendung von Bild-, Video-, Tonmaterial von Nobel Biocare Inc. erwirbt der Kunde ein nicht exklusives Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht
beschränkt sich auf das jeweilige Projekt. Dem Kunde ist es nicht gestattet Bild-, Video-, Tonmaterial
von Nobel Biocare Inc. ohne ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weiterzugeben. Rechteinhaber an dem eingesetzten Stockmaterial bleibt Nobel Biocare Inc. Der Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung
von Nobel Biocare Inc.
8.3.1. jede weitere Nutzung des Bild-, Video-, Tonmaterials mit sofortiger Wirkung einzustellen,
8.3.2. das Werk unbrauchbar zu machen oder nach Aufforderung das Bild-, Video-, Tonmaterial an Nobel Biocare Inc. zurückzugeben,
8.3.3. das Bild-, Video-, Tonmaterial von seinem Besitz, Computer- und Speichersystemen (elektronisch oder physisch) zu entfernen.
9.1. Schlechtleistungen sind H2O unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen die Herstellung bestimmter Werke nach vereinbarten Spezifikationen oder einer Leistungsbeschreibung vorsehen, gewährleistet H2O nur, dass die Leistungen im Wesentlichen die dort
beschriebenen Funktionen erfüllen. H2O hat in jedem Falle das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung, bevor der Kunde weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend macht.
9.2 Soweit für die einzelnen Online Marketing bzw. Marketing Leistungen nach dem Gesetz Gewährleistungsansprüche bestehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Abweichend davon gilt jedoch für Schadensersatzansprüche infolge einer Schlechtleistung bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder Instruktionen des Kunden zurückzuführen ist oder der Kunde die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen entgegen den Anleitungen von H2O nutzt.
9.3. H2O übernimmt dem Kunden gegenüber keine Verantwortung und Haftung für den Eintritt der durch die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen angestrebte Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Parteien können im Einzelvertrag für bestimmte Suchmaschinenanbieter eine Zielpositionierung der Website des Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsehen. Den Parteien ist bewusst, dass eine solche Zielpositionierung auch von Einflussfaktoren abhängt, die nicht von H2O kontrolliert werden können. Soweit die Zielpositionierung nicht eintritt, sind daher, unbeschadet anderer Rechte, die die Parteien dafür im Einzelvertrag vereinbart haben, die Rechte des Kunden auf Kündigung des Einzelvertrages für die Suchmaschinenoptimierung beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
9.4. Mängel eines Teils der Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Dienstleistungen, soweit bezüglich der gesamten Dienstleistungen kein Interessenwegfall des Kunden vorliegt.
9.5. Abweichungen von Qualität, Farben und Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen, sofern sie handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind.
10.1. H2O haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
10.2. Sofern H2O für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung von H2O auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.
10.3. Werden durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde H2O von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei, wenn H2O zuvor Bedenken gegen die rechtliche Durchführung der Aktion geäußert hat.
10.4. H2O haftet nicht für die warenzeichenrechtl. oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Werbegestaltung.
10.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
11.1 H2O prüft nicht, ob vom Kunden beigestellten Inhalte, Seiten oder Werbemittel Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der von ihm für H2Os Online Marketing bzw. Marketing Leistungen zur Verfügung gestellten Begriffe, sonstigen Inhalte seiner Seiten und Werbemittel allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, presserechtlicher, jugendschutzrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
11.2 H2O behält sich vor, solche Begriffe, Inhalte, Werbemittel oder Aufträge abzulehnen und nicht für Online Marketing bzw. Marketing Leistungen zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind.
11.3 Der Kunde stellt H2O hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass Begriffe, Inhalte oder Werbemittel verwendet werden, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei. Dies gilt auch für die mit Inhalten des Kunden verknüpften Inhalte (Links).
11.4 H2O ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Namen seiner Kunden erstellten oder von diesen zur Verfügung gestellte Seiten und Inhalte der Werbemittel ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn H2O von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
11.5. Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtsicheren und ordnungsgemäßen Ausweisung aller
erforderlicher Angaben auf seiner Webseite wie Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen,
Wiederrufsrecht und sonstige Angaben laut Telemediagesetz. Der Kunde stellt H2O hiermit von der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit seiner Angaben frei.
12.1. Beide Parteien werden sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“) über die andere Partei geheim halten und sich jeder eigenen wirtschaftlichen Verwertung oder über einen Dritten enthalten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen.
12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
12.3 Die Parteien verpflichten sich, Kenntnisse über die andere Partei und vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern und Kunden zu offenbaren, wie diese sie zur Erledigung ihrer Pflichten benötigen. Beide Parteien werden ihren jeweiligen Mitarbeitern und Auftragnehmern, die Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen auferlegen.
12.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der Vertraulichen Informationen entfällt, wenn diese vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit bzw. der Fachwelt vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit bzw. der Fachwelt nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einer Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden.
12.5 Unbeschadet der Geheimhaltungsverpflichtung ist H2O berechtigt, nach Auftragserteilung des Kunden, dieses Auftragsverhältnis nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
13.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person und seine Mitarbeiter gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich H2O die Weitergabe an Dritte zu unterlassen soweit in gesetzlich zulässiger Weise einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist.
13.2 Der Kunde verpflichtet sich, folgenden Hinweis gut sichtbar auf seiner Website zu platzieren:
„Auf dieser Website werden durch Technologien der H2Online&Marketing (www.h2om.de) Daten in anonymisierter Form zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden, die allerdings Daten ausschließlich in pseudonymer Form sammeln und speichern. Die Daten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Datensammlung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.“
14.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, wird der Einzelvertrag für den Zeitraum abgeschlossen bis die vereinbarten Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erbracht worden sind oder, sofern ein Budget für die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen vereinbart ist, bis das Budget verbraucht ist.
14.2 Monatliche Betreuungs- und/oder Beratungsverträge (=“Laufzeitvertrag“, mit einem definierten Leistungszeitraum), werden für die Dauer der individuell in den Einzelverträgen geregelten Laufzeit geschlossen. Im Falle einer Kündigung der Laufzeitverträge vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach folgender Staffel:
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung | Verbleibende Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Kündigung zum regulären Vertragsende* |
= 70% | 60% der verbleibenden Monatsraten |
= 60% | 55% der verbleibenden Monatsraten |
= 50% | 50% der verbleibenden Monatsraten |
= 40% | 45% der verbleibenden Monatsraten |
= 30% | 40% der verbleibenden Monatsraten |
= 20% | 35% der verbleibenden Monatsraten |
*) Anmerkung: Die verbleibende Restlaufzeit wird in Monaten berechnet. Bei ungeraden Monaten wird immer aufgerundet.
14.3 Das Recht zum Rücktritt wegen Nichterfüllung oder zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich per Post mit Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person erfolgen. Sofern der Rücktritt oder die Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung erfolgen soll, hat die kündigende bzw. zurücktretende Partei der anderen Partei eine Nachfrist von 4 (vier) Wochen zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands oder zur Nachholung einer Vertragspflicht zu gewähren.
15.1 Der Kunde wird es für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten danach unterlassen, Mitarbeitern von H2O ein Anstellungs- oder Mitarbeitsangebot zu unterbreiten oder auf diese in anderer Art und Weise einzuwirken, ihren Anstellungsvertrag bei H2O zu kündigen oder auf andere Weise zu beenden.
15.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000 an H2O. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung, falls sich die Agentur dies im Einzelfall vorbehält.
Für den Fall der Änderung oder Stornierung ordnungsgemäß erteilter Aufträge hat H2O Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die Änderung entstehen bzw. durch Ausführung des stornierten Auftrages bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstanden sind. Diese Aufwandsentschädigung wird auf der Basis der in der Preisliste enthaltenen Stundensätze berechnet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
Der Kunde erteilt H2O mit der Auftragserteilung ausdrücklich das Recht, die für den Kunden durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung von H2O zu verwenden.